Schüler blickt mit Zuversicht auf Nachprüfungen

Bildungspaket

Bildung & Teilhabe

Familien mit knapper Kasse (z. B. „Hartz IV“-Empfänger) bietet der Staat Unterstützung. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Schülern mit Lernproblemen die Nachhilfe vom Amt finanziert wird.

Diese unterstützende Lernförderung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klassenstufe – gefährdet ist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass das Kind leistungswillig ist.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und bei der Auswahl des passenden Nachhilfe-Angebots. Die wichtigsten Schritte haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit Ihrem Kind bei uns. Wir lernen Ihr Kind kennen, wir analysieren die Probleme und bieten eine Lösung an. Ihr Kind kann auf Wunsch eine Probestunde nehmen, wir können über Termine und Konditionen sprechen.

Das Antragsformular erhalten Sie in den sogenannten Leistungsstellen:

  • Arbeitsuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden.
  • Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten:Fragen Sie im Rathaus, Bürgeramt oder auch bei der Kreisverwaltung nach dem richtigen Ansprechpartner.

Dann sprechen Sie mit dem Fachlehrer Ihres Kindes. Wenn die Versetzung gefährdet ist, kann Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung erhalten. Lassen Sie sich hierfür von dem Fachlehrer Ihres Kindes bestätigen, dass Förderbedarf besteht.

Liegt die Bescheinigung der Schule vor, können Sie bei Ihrem zuständigen Amt einen Antrag auf Finanzierung von Nachhilfe stellen.

Wird Ihrem Antrag auf Lernförderung stattgegeben, nehmen Sie sofort wieder Kontakt mit uns auf. Wir machen dann gleich Termine, damit keine Zeit verloren geht. Wir rechnen übrigens direkt mit dem zuständigen Amt ab, so dass Sie keine weiteren Umstände haben. Beachten Sie außerdem: Die Ämter können nicht die Qualität einzelner Institute beurteilen. Wenn Sie von unserer Leistung überzeugt sind, bestehen Sie darauf, zu uns zu kommen.